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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau* (Bankkaufleuteausbildungsverordnung - BankkflAusbV)
§ 10
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Vermögen aufbauen und Risiken absichern,
2.
Finanzierungsvorhaben begleiten,
3.
Kunden beraten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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