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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Vertrieb und
Rücknahme von Batterien
§  3Verkehrsverbote
§  4Registrierung der Hersteller
§  5Rücknahmepflichten der Hersteller
§  6(weggefallen)
§  7Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§  7aÖkologische Gestaltung der Beiträge
§  8Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§  9Pflichten der Vertreiber
§ 10Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11Pflichten des Endnutzers
§ 12Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 13aMitwirkung von freiwilligen Rücknahmestellen
§ 14Verwertung und Beseitigung
§ 15Erfolgskontrolle
§ 16Sammelziel
Abschnitt 3
Kennzeichnung,
Hinweispflichten
§ 17Kennzeichnung
§ 18Hinweis- und Informationspflichten
Abschnitt 4
Zuständige Behörde
§ 19Zuständige Behörde
§ 20Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 21Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 22Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
Abschnitt 5
Beleihung
§ 23Ermächtigung zur Beleihung
§ 24Aufsicht
§ 25Beendigung der Beleihung
Abschnitt 6
Beauftragung Dritter,
Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 26Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
§ 27Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 28Vollzug
Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
§ 29Bußgeldvorschriften
§ 30Einziehung
§ 31Übergangsvorschriften