Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht,
- 4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Arbeitsplanung,
- 6.
Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten,
- 7.
Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
Arbeiten in der Bautechnik,
- 9.
Handhaben von Vermessungsgeräten,
- 10.
Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 11.
Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten,
- 12.
Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten,
- 13.
Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen,
- 14.
Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten,
- 15.
Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.