- 1.
seinen Maßstab und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
- 2.
die Bezeichnung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster unter Angabe der Eigentümer,
- 3.
die rechtmäßigen Grenzen des Grundstücks, seine Umringmaße und seinen Flächeninhalt,
- 4.
die Höhenlage der Eckpunkte des Grundstückes oder bei größeren Grundstücken die Höhenlage oder Höhenlagen des engeren Baufeldes über NN,
- 5.
die Breite und die Höhenlage angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen über NN unter Angabe der Straßengruppe,
- 6.
die Lage des öffentlichen Entwässerungskanals, die Höhe seiner Sohle sowie die Rückstauebene,
- 7.
die Lage der Entwässerungsgrundleitung bis zum öffentlichen Kanal einschließlich des Anschlußkanals und deren Nennweiten, die Lage der Reinigungsöffnungen und -schächte sowie die Lage der Abwasserbehandlungsanlagen mit der Abwassereinleitung,
- 8.
die Festsetzungen im Bebauungsplan über die Art und das Maß der baulichen Nutzung mit den Baulinien oder Baugrenzen,
- 9.
die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück und auf den benachbarten Grundstücken mit Angabe ihrer Nutzung, Geschoßzahl, Hauptgesims- oder Außenwandhöhe, Dachform und der Bauart der Außenwände und der Bedachung,
- 10.
Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes und geschützte Baumbestände auf dem Baugrundstück und auf Nachbargrundstücken,
- 11.
die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Höhenlage des Erdgeschoßfußbodens zur Straße, der Grenzabstände, der Tiefe und Breite der Abstandflächen, der Abstände zu anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück und den benachbarten Grundstücken sowie der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten,
- 12.
die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen, zu Wasserflächen und zu Wäldern, Mooren und Heiden,
- 13.
die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage, Anzahl und Größe der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, der Zufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, der Kinderspielflächen, der Plätze für Abfallbehälter und der Flächen, die begrünt werden und/oder mit Bäumen bepflanzt werden sollen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 BauO),
- 14.
Flächen, die von Baulasten betroffen sind,
- 15.
Brunnen, Abfallgruben, Dungstätten, Jauchebehälter, Flüssigmistbehälter und Gärfutterbehälter sowie deren Abstände zu baulichen Anlagen,
- 16.
Hochspannungsleitungen und unterirdische Leitungen für das Fernmeldewesen und für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie deren Abstände zu baulichen Anlagen,
- 17.
ortsfeste Behälter für Gase, Öl und schädliche oder brennbare Flüssigkeiten sowie deren Abstände zu baulichen Anlagen,
- 18.
Hydranten und andere Wasserentnahmestellen für Feuerlöschzwecke.