Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe,
- 6.
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten,
- 7.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
Techniken des Zeichnens,
- 9.
Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen,
- 10.
Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten,
- 11.
Bestandsaufnahme und Vermessung,
- 12.
Rechnergestütztes Zeichnen,
- 13.
Konstruieren von Bauteilen,
- 14.
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
- 15.
Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.