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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung - BAVBVO)
§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung

Die Bescheinigung über die in der Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit enthält mindestens Angaben über
1.
den Namen und die Anschrift des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung,
2.
den Namen und die Anschrift der teilnehmenden Person,
3.
die Dauer der Maßnahme und
4.
die Beschreibung der vermittelten Inhalte.