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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Zulassung Benannter Betreiber nach Artikel 3 des Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins (Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung)
§ 5 Kosten der Zulassung

Für die Zulassung und deren Widerruf oder Rücknahme werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.