Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2022 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2022 - BBFestV 2022) § 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.