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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 30 Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch
1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.