Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes § 1
Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.