Sofern Verfahren automatisierter Verarbeitungen meldepflichtig sind, sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,
- 2.
- Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,
- 3.
- Anschrift der verantwortlichen Stelle,
- 4.
- Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,
- 5.
- eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,
- 6.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,
- 7.
- Regelfristen für die Löschung der Daten,
- 8.
- eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten,
- 9.
- eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.
