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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiterleitungsverordnung - BDWV)
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
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