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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG)
Art 20
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2)
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