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Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich und Zweck
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Zuständige Behörde
  § 4 Voraussetzung für die Beihilfegewährung
Abschnitt 2
 Beihilfefähige Unternehmen
  § 5 Sektorzuordnung
  § 6 Anwendung auf selbständige Unternehmensteile
  § 7 Unternehmensbezogene Emissionsintensität, Schwellenwert
Abschnitt 3
 Berechnung der Beihilfehöhe
  § 8 Gesamtbeihilfebetrag
  § 9 Maßgebliche Emissionsmenge
Abschnitt 4
 Gegenleistungen der Unternehmen
  § 10 Energiemanagementsystem
  § 11 Klimaschutzmaßnahmen
  § 12 Nachweis der Gegenleistungen
Abschnitt 5
 Beihilfeverfahren
  § 13 Antragsverfahren
  § 14 Subventionserheblichkeit
  § 15 Auskunftsanspruch
  § 16 Bundeshaushaltsordnung
  § 17 Korruptionsprävention
Abschnitt 6
 Nachträgliche Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren
  § 18 Anerkennung weiterer Sektoren, Bekanntmachung
  § 19 Antragsberechtigung
  § 20 Nachträgliche Anerkennung nach quantitativen Kriterien
  § 21 Nachträgliche Anerkennung nach qualitativen Kriterien
  § 22 Anerkennungsverfahren
Abschnitt 7
 Besondere Einstufungsverfahren
  § 23 Anpassung der Emissionsintensität beihilfefähiger Teilsektoren
Abschnitt 8
 Datenschutz, Datensicherheit
  § 24 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
  § 25 Vertraulichkeit
Abschnitt 9
 Sonstige Regelungen, Schlussbestimmungen
  § 26 Evaluierung
  § 27 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
  § 28 Inkrafttreten
  Anlage (zu den §§ 5, 7, 8 und 9)
Beihilfeberechtigte Sektoren und sektorbezogene Kompensationsgrade