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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
§ 174
Das Entschädigungsverfahren gliedert sich in
1.
das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden,
2.
das Verfahren vor den Entschädigungsgerichten, soweit das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden keine Erledigung gefunden hat.
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