zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Art II
Begriffsbestimmungen
In diesem Gesetz werden bezeichnet
1.
das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
als Änderungsgesetz,
2.
das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
als Bundesentschädigungsgesetz,
3.
das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
als Bundesergänzungsgesetz.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular