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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
§ 32
Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
Für die Berücksichtigung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommens findet § 17 entsprechende Anwendung.
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