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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
§ 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens

Für die Berücksichtigung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommens findet § 17 entsprechende Anwendung.