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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Brennstoffemissionshandelsverordnung - BEHV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Allgemeine Vorschriften
 
§  1Anwendungsbereich und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
 
Veräußerung von Emissionszertifikaten
(zu § 10 des Gesetzes)
 
Unterabschnitt 1
 
Beauftragung für den
Verkauf von Emissionszertifikaten
 
§  3Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation des Verkaufs zum Festpreis
§  4Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
 
Unterabschnitt 2
 
Verkauf der
Emissionszertifikate zum Festpreis
 
§  5Zugangsbedingungen
§  6Verkaufstermine, Mindestkaufmenge
§  7Berichtspflichten, Überwachung, Datenweitergabe
§  8Transaktionsentgelte
 
Abschnitt 3
 
Nationales Emissionshandelsregister
(zu § 12 des Gesetzes)
 
Unterabschnitt 1
 
Allgemeine Bestimmungen
 
§  9Emissionshandelsregister und Transaktionsprotokoll
 
Unterabschnitt 2
 
Konten
 
§ 10Kontoarten
§ 11Kontostatus
§ 12Eröffnung von Konten
§ 13Aktualisierung von Kontoangaben
§ 14Sperrung von Konten
§ 15Schließung von Konten
 
Unterabschnitt 3
 
Kontobevollmächtigte Personen
 
§ 16Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 17Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 18Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
 
Unterabschnitt 4
 
Emissionszertifikate
 
§ 19Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 20Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 21Ausführung von Transaktionen
§ 22Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 23Löschung von Emissionszertifikaten
§ 24Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 25Verfügungsbeschränkungen
 
Unterabschnitt 5
 
Eintragung der Brennstoffemissionen
und Abgabe von Emissionszertifikaten
 
§ 26Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 27Abgabe von Emissionszertifikaten
 
Unterabschnitt 6
 
Sicherheit
 
§ 28Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 29Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 30Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 31Vertraulichkeit
 
Unterabschnitt 7
 
Technische Bestimmungen und
Veröffentlichung von Informationen
 
§ 32Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 33Veröffentlichung von Informationen
 
Abschnitt 4
 
Nationale Emissionsmengen
(zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
 
§ 34Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
§ 35Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
§ 36Bereinigter Zusatzbedarf
 
Abschnitt 5
 
Schlussbestimmungen
 
§ 37Inkrafttreten
 
Anlage 1
(zu § 10 Absatz 2)
Kontoarten
Anlage 2
(zu § 12 Absatz 1)
Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Anlage 3
(zu § 12 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 4
(zu § 12 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 5
(zu § 16 Absatz 2)
Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen