- 1.
vier Vertreter aus den Lehrkörpern der Ausbildungsstätten,
- 2.
fünf Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden,
- 3.
zwei Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften,
- 4.
je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- 5.
ein Vertreter der Elternschaft,
- 6.
vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung,
- 7.
zwei Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,
- 8.
ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,
- 9.
ein Vertreter des Deutschen Studentenwerkes e.V..