Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
Gegenstand der Wertermittlung
Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.
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