Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) § 1Zweck und Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.