Lebensversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
Bewegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gemäß Nachweisungen 110 bis 113,
- 2.
Bewegung des Bestands an Lebensversicherungen gemäß Nachweisungen 210 und 211,
- 3.
Zusammensetzung der gebuchten Bruttobeiträge gemäß Nachweisung 212,
- 4.
Zerlegung des Rohergebnisses nach Ergebnisquellen gemäß Nachweisungen 213 bis 219.