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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
Anlage IB (Anlage V des BBesG)
Gültig ab 1. Mai 1995

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 247

Ortszuschlag
(Monatsbeträge in DM)
TarifklasseZu der Tarifklasse gehörende BesoldungsgruppenStufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Kind
IaB 3 bis B 11920,181.066,981.192,58
C 4
R 3 bis R 10
IbB 1 und B 2776,25923,051.048,65
A 13 bis A 16
C 1 bis C 3
R 1 und R 2
IcA 9 bis A 12689,86836,66962,26
IIA 1 bis A 8649,86789,64915,24

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 125,60 DM.
In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag der Stufe 3 für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 8,20 DM, ab Stufe 4 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 41,00 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 32,80 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 24,60 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:Tarifklasse Ic551,89 DM,
 Tarifklasse II519,89 DM.