Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
- 7.
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 8.
Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln,
- 9.
Erfassen von Meßwerten,
- 10.
Warten von Betriebsmitteln,
- 11.
Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen,
- 12.
Regeln von Produktionsprozessen,
- 13.
Umgang mit Betriebs- und Gefahrenstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen,
- 14.
Qualitätsmanagement,
- 15.
Trägerwerkstoffe,
- 16.
Beschichtungsstoffe,
- 17.
Anwenden von Applikationsverfahren,
- 18.
Erfassen und Dokumentieren von Meßwerten,
- 19.
Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen,
- 20.
Nachbehandeln von Beschichtungen,
- 21.
Optimieren des Gesamtprozesses,
- 22.
Verfahren der Umwelttechnik.