Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung - 3. BetrAVStatVO) § 4Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Name und Anschrift des Unternehmens,
2.
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.