(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)
Berechnungsformel: Yt = Z + [xt * (S - Z)]
wobei:
- Yt:
Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr
- S:
Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag)
- Z:
Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr)
- xt:
Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr
Der Faktor x
t hat folgende Werte:
- für das Jahr 2009:
1,00
- für das Jahr 2010:
0,90
- für das Jahr 2011:
0,70
- für das Jahr 2012:
0,40
- ab dem Jahr 2013:
0,00