Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) § 1Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Betriebsprämienregelung und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes.
Fußnote
(+++ § 1: Zur Weiteranwendung in der am 10.5.2010 geltenden Fassung vgl. § 21 F. 2010-05-07 +++)