Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
 
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
 
§ 3Gefährdungsbeurteilung
§ 4Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel
§ 5Explosionsgefährdete Bereiche
§ 6Explosionsschutzdokument
§ 7Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel
§ 8Sonstige Schutzmaßnahmen
§ 9Unterrichtung und Unterweisung
§ 10Prüfung der Arbeitsmittel
§ 11Aufzeichnungen
 
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
 
§ 12Betrieb
§ 13Erlaubnisvorbehalt
§ 14Prüfung vor Inbetriebnahme
§ 15Wiederkehrende Prüfungen
§ 16Angeordnete außerordentliche Prüfung
§ 17Prüfung besonderer Druckgeräte
§ 18Unfall- und Schadensanzeige
§ 19Prüfbescheinigungen
§ 20Mängelanzeige
§ 21Zugelassene Überwachungsstellen
§ 22Aufsichtsbehörden für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 23Innerbetrieblicher Einsatz ortsbeweglicher Druckgeräte
 
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften
 
§ 24Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 25Ordnungswidrigkeiten
§ 26Straftaten
§ 27Übergangsvorschriften
 
Anhang 1:Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2
Anhang 2:Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
Anhang 3:Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
Anhang 4:
A.
Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können
B.
Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen
Anhang 5:Prüfung besonderer Druckgeräte nach § 17