Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) Art 14Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.