Verordnung zur Bezeichnung der landesrechtlichen Vorschriften nach § 59 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BezeichnungsV) § 6Hamburg
Für das Land Hamburg wird folgende Vorschrift bezeichnet: Richtlinien der Behörde für Wissenschaft und Kunst für die Förderung von Studenten an den Hamburger Hochschulen vom 23. Dezember 1970 (Amtlicher Anzeiger 1971 S. 1089).