Die Bearbeitung folgender Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen:
- 1.
Besoldungsangelegenheiten,
- 2.
Beihilfe,
- 3.
Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
- 4.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 76 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.