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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachung betreffend Ausführungsbestimmungen zu den §§ 980, 981, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Eingangsformel
Auf Grund der §§ 982, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Bundesrat folgende
Vorschriften über die in Fundsachen usw. von
Reichsbehörden
und
Reichsanstalten
zu erlassenden Bekanntmachungen
beschlossen:
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