Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des Vertreters des Reiseveranstalters vor Ort, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, an den oder die sich der Reisende wenden kann, um schnell mit dem Reiseveranstalter Verbindung aufzunehmen, wenn der Reisende
- a)
Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigt oder
- b)
einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen will,