Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
§ 1Ziel des Gesetzes
§ 2Verpflichtete
§ 3Geltungsbereich
§ 4Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
§ 5Grundsatz; entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 6Arbeitsplatzausschreibung
§ 7Bewerbungsgespräche
§ 8Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg, Vergabe von Ausbildungsplätzen
§ 9Qualifikation; Benachteiligungsverbote
§ 10Fortbildung
§ 11Gleichstellungsplan
Abschnitt 3
 Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
§ 12Familiengerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen
§ 13Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung
§ 14Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
§ 15Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und familienbedingter Beurlaubung
Abschnitt 4
 Gleichstellungsbeauftragte
§ 16Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin
§ 17Koordination, Stufenbeteiligung
§ 18Rechtsstellung
§ 19Aufgaben
§ 20Information und Mitwirkung
§ 21Einspruchsrecht
§ 22Gerichtliches Verfahren; außergerichtliche Einigung
§ 23Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
Abschnitt 5
 Statistische Angaben, Bericht
§ 24Statistische Angaben
§ 25Bericht
Abschnitt 6
 Schlussbestimmungen
§ 26Übergangsbestimmung