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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Bundesgrenzschutz
II. 

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde im Verfahren gegen Ruhestandsbeamte werden den vor Beginn des Ruhestandes zuständigen Einleitungsbehörden übertragen.