Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
 Abschnitt 1
 Gemeinsame Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Laufbahnen, Ämter
§ 3Leistungsgrundsatz
§ 3aFörderung der Leistungsfähigkeit
§ 4Einstellung, Vorbereitungsdienst
§ 5Eignungsauswahlverfahren
§ 6Erwerb der Befähigung
§ 7Ausbildung
§ 8Wiederholung von Prüfungen, Nichtbestehen
§ 9Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
§ 10Probezeit, Anstellung, Dienstbezeichnung
§ 11Beförderung
  
 Abschnitt 2
 Mittlerer Dienst
§ 12Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 13Vorbereitungsdienst
  
 Abschnitt 3
 Gehobener Dienst
§ 14Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 15Vorbereitungsdienst, Zwischenprüfung
§ 16(weggefallen)
  
 Abschnitt 4
 Höherer Dienst
§ 17Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 17aVorbereitungsdienst, Lehrende
§ 17bAusbildung, Prüfungen, Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 18Zugang zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
§ 19Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit zweiter Staatsprüfung
  
 Abschnitt 5
 Ergänzende Vorschriften
§ 20(weggefallen)
§ 21Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
§ 22Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus Laufbahnen außerhalb des Polizeivollzugsdienstes
§ 23Andere Bewerberinnen und Bewerber
§ 24Besondere Fachverwendungen
§ 25Fortbildung
§ 26Dienstliche Beurteilung
§ 27Ausnahmen
  
 Abschnitt 6
 Aufstieg
§ 28Gemeinsame Regelungen für den Ausbildungs- und Praxisaufstieg
§ 29Ausbildungsaufstieg
§ 30Praxisaufstieg
§ 31Übergangsregelungen für den Aufstieg
  
 Abschnitt 7
 Überleitungsvorschriften
§ 32Überleitung der Beamten der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer
§ 33Überleitung der Beamten der Laufbahn der Grenzschutzoffiziere