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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Durchführung übertragener Aufgaben durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
§ 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
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