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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1)
Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 3530

Der Bestand (Die Bestände) 1)
des (der) ..............................................................
in ................................ Kreis .............................
Land ...................................................................
ist (sind) nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der BHV1-Verordnung frei von einer
BHV1-Infektion.

Die Zuchttiere des Bestandes sind
( ) insgesamt nicht geimpft 2),
( ) insgesamt oder teilweise geimpft nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 2).

Die Masttiere des Bestandes sind
( ) insgesamt nicht geimpft 2),
( ) insgesamt oder teilweise geimpft nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 2).

Die letzte serologische Untersuchung des Bestandes .................. 1)
erfolgte am ............................................................

Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit 3 Monate 3)/6 Monate 3)/
9 Monate 3)/12 Monate 3) nach der letzten serologischen Untersuchung,
spätestens jedoch für den Bestand
................................. 1) am ................................
Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn Rinder des
Bestandes mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind.



Stempel der
zuständigen Behörde ...................................
(Unterschrift)
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1) Bei mehreren Beständen sind die Bestände einzeln aufzuführen.
2) Zutreffendes bitte ankreuzen.
3) Nichtzutreffendes streichen.