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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (Biersteuerverordnung - BierStV)
§ 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs

Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend.