Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) §§ 68 bis 72(Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
(Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)