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Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen)
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Anforderungen an Errichtung und Betrieb
§ 3 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 4 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
§ 5 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe
§ 6 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
§ 7 Kraft-Wärme-Kopplung
§ 8 Betrieb mit mehreren Brennstoffen
§ 9 Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen
§ 10 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen
§ 11 Ableitbedingungen für Abgase
§ 12 Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen
Dritter Teil
Messung und Überwachung
§ 13 Messplätze
§ 14 Messverfahren und Messeinrichtungen
§ 15 Kontinuierliche Messungen
§ 16 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
§ 17 Einzelmessungen
§ 18 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen
§ 19 Jährliche Berichte über Emissionen
§ 19a Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung
Vierter Teil
Anforderungen an Altanlagen
§ 20 Übergangsregelung
§ 20a Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten
Fünfter Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 21 Zulassung von Ausnahmen
§ 22 Weitergehende Anforderungen
§ 23 Zugänglichkeit der Normen- und Arbeitsblätter
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Sechster Teil
Schlussvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anhang I Äquivalenzfaktoren
Anhang II Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse
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