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Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Erster Teil
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
 Anforderungen an Errichtung und Betrieb
  § 3 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  § 4 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
  § 5 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe
  § 6 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
  § 7 Kraft-Wärme-Kopplung
  § 8 Betrieb mit mehreren Brennstoffen
  § 9 Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen
  § 10 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen
  § 11 Ableitbedingungen für Abgase
  § 12 Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen
Dritter Teil
 Messung und Überwachung
  § 13 Messplätze
  § 14 Messverfahren und Messeinrichtungen
  § 15 Kontinuierliche Messungen
  § 16 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
  § 17 Einzelmessungen
  § 18 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen
  § 19 Jährliche Berichte über Emissionen
  § 19a Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung
Vierter Teil
 Anforderungen an Altanlagen
  § 20 Übergangsregelung
  § 20a Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten
Fünfter Teil
 Gemeinsame Vorschriften
  § 21 Zulassung von Ausnahmen
  § 22 Weitergehende Anforderungen
  § 23 Zugänglichkeit der Normen- und Arbeitsblätter
  § 24 Ordnungswidrigkeiten
Sechster Teil
 Schlussvorschriften
  § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anhang I Äquivalenzfaktoren
  Anhang II Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse