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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Anforderungen an Errichtung und Betrieb
§ 3Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 4Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
§ 5Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe
§ 6Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
§ 7Kraft-Wärme-Kopplung
§ 8Betrieb mit mehreren Brennstoffen
§ 9Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen
§ 10Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen
§ 11Ableitbedingungen für Abgase
§ 12Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen
Dritter Teil
Messung und Überwachung
§ 13Messplätze
§ 14Messverfahren und Messeinrichtungen
§ 15Kontinuierliche Messungen
§ 16Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
§ 17Einzelmessungen
§ 18Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen
§ 19Jährliche Berichte über Emissionen
§ 19aErmittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung
Vierter Teil
Anforderungen an Altanlagen
§ 20Übergangsregelung
§ 20aÜbergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten
Fünfter Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 21Zulassung von Ausnahmen
§ 22Weitergehende Anforderungen
§ 23Zugänglichkeit der Normen- und Arbeitsblätter
§ 24Ordnungswidrigkeiten
Sechster Teil
Schlussvorschriften
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang IÄquivalenzfaktoren
Anhang IIAnforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse