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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV)
Schlußformel 

Der Bundesrat hat zugestimmt.