- O1:
Emissionen in gefassten Abgasen
O1=O1.1+O1.2
O1.1: Emissionen in den gefassten behandelten Abgasen
O1.2: Emissionen in den gefassten unbehandelten Abgasen
- O2:
Menge organischer Lösemittel im Abwasser, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Abwasseraufbereitung bei der Berechnung von O5
- O3:
Die Menge organischer Lösemittel, die als Verunreinigung oder Rückstand im Endprodukt verbleibt
- O4:
Diffuse Emissionen nach § 2 Nr. 6 in die Luft
- O5:
Die Menge organischer Lösemittel und/oder organischer Verbindungen, die aufgrund chemischer oder physikalischer Reaktionen, beispielsweise durch Verbrennung oder die Aufbereitung von Abgasen oder Abwasser vernichtet oder aufgefangen werden, sofern sie nicht unter O6, O7 oder O8 fallen
- O6:
Die Menge organischer Lösemittel, die in eingesammeltem Abfall enthalten ist
- O7:
Organische Lösemittel oder in Gemischen enthaltene organische Lösemittel, die als Produkt verkauft werden oder verkauft werden sollen, beispielsweise Lacke, Farben oder Klebstoffe als Verkaufsprodukte der Herstellungsprozesse
- O8:
Die Menge organischer Lösemittel, die zur Wiederverwendung zurückgewonnen wurden oder in für die Wiederverwendung zurückgewonnenen Gemischen enthalten sind, jedoch nicht als Einsatz gelten, sofern sie nicht unter O7 fallen
- O9:
Organische Lösemittel, die auf sonstigem Wege freigesetzt werden