Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1, 2 (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote) (37. BImSchV) § 24Anerkannte Zertifikate
Anerkannte Zertifikate sind
1.
Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt worden sind, und