einen Prüfauftrag nicht anzunehmen, wenn sie im Rahmen
- a)
der Planung oder des Genehmigungsverfahrens,
- b)
der Erstellung des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen,
- c)
der Erstellung des Sicherheitsberichts oder
- d)
der Erstellung des internen Alarm- und Gefahrenabwehrplans
für den Betreiber der Anlage, auf die sich der Prüfungsauftrag beziehen soll, Aufträge durchgeführt haben, durch die sie bei einer nachfolgenden Prüfungstätigkeit in einen Interessenskonflikt geraten könnten;