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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung - 41. BImSchV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Bekanntgabevoraussetzungen
 
Unterabschnitt 1
Stellen im Sinne
von § 29b Absatz 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§  3Organisationsform von Stellen
§  4Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen
§  5Unabhängigkeit von Stellen
§  6Zuverlässigkeit von Stellen
 
Unterabschnitt 2
Sachverständige im Sinne von
§ 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§  7Fachkunde von Sachverständigen
§  8Unabhängigkeit von Sachverständigen
§  9Zuverlässigkeit von Sachverständigen
§ 10Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen
§ 11Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung
 
Abschnitt 3
Bekanntgabeverfahren;
Nebenbestimmungen
§ 12Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung
§ 13Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung
§ 14Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 15Nebenbestimmungen
 
Abschnitt 4
Pflichten bekannt
gegebener Stellen und Sachverständiger
§ 16Pflichten bekannt gegebener Stellen
§ 17Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger
 
Abschnitt 5
Widerruf
§ 18Widerruf der Bekanntgabe
 
Abschnitt 6
Pflichten von Anlagenbetreibern
§ 19Gleichwertigkeit von Anerkennungen
 
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 20Zugänglichkeit der Normen
§ 21Übergangsvorschriften
 
Anlage 1Prüfbereiche für Stellen
Anlage 2Prüfungsbereiche für Sachverständige