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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen 1 (Binnenschiffseichordnung - BinSchEO)
§ 14 Genauigkeit

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als
1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,
5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,
¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,
gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.