zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular